Nachruf: Prof. Dr. Lambert Grosskopf LL.M.Eur.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe i2b-Community,

am letzten Sonntag starb Prof. Dr. Lambert Grosskopf LL.M.Eur. Er war ein i2b-Kooperationspartner der ersten Stunden, hat i2b in Rechtsfragen bis zu seinem Tode beraten und war dem i2b-Netzwerk bis zuletzt treu verbunden. Wir haben ihm viel zu verdanken. Daher ist es uns ein Bedürfnis und eine Ehre den folgenden Nachruf zu veröffentlichen.

Ihr i2b-Team


"Prof. Dr. Lambert Grosskopf LL.M.Eur. war einer der renommiertesten Medienrechtsanwälte Deutschlands. Er war eine in jeder Hinsicht bemerkenswerte Persönlichkeit. Einer von den Menschen, die unersetzlich sind. Seine berufliche Karriere als Rechtsanwalt begann er in einer der großen Bremer Kanzleien, wo er die Abteilung für IT-, Urheber- und Medienrecht aufbaute, lange bevor es überhaupt üblich war, per E-Mail zu kommunizieren. Die später gegründete eigene Kanzlei Grosskopf war genau auf diese Rechtsbereiche spezialisiert, eine „Boutique“, wie er sie gern beschrieb. Er war u.a. Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und bis 2018 Vorsitzender des Ausschusses der Rechtsanwaltskammern Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die Zulassung eben dieser Fachanwaltsbezeichnung. Er war Mitglied des Medienrats der Bremischen Landesmedienanstalt und später Mitglied des Rundfunkrats von Radio Bremen.

Häufig war er seiner Zeit voraus und beispielsweise bereits als einer von 10 deutschen Schiedsrichtern für Konflikte bei .eu-Domainnamen tätig, als die meisten Unternehmen diese Domainendung noch gar nicht wahrgenommen hatten. Die größte Liebe galt seiner Frau, von ihm stets nur „die Beste aller Ehefrauen“ genannt. In beruflicher Hinsicht liebte er die Forschung und Lehre: 20 Jahre lang lehrte er an der Hochschule und Universität Bremen Urheber- und Medienrecht sowie IT-und Datenschutzrecht. Seine Vorträge auf Kongressen waren legendär, angelehnt an Columbo („eine Frage hätte ich noch“) hatte er am Ende seiner Präsentationen immer noch ein Slide mit dem Titel „one last thing“ und schaffte es so stets mit einem Überraschungsmoment zu enden. Er war einer, der im Gedächtnis bleibt.

In der Forschung beschäftigte er sich bis zu seinem Tod mit der Absicherung elektronischer Geschäftsprozesse und der Sicherheit mobiler Systeme. Für das Datenschutzrecht konnte er sich restlos begeistern und fand immer noch Verbesserungspotential in IT-Sicherheitsprozessen, auch wenn alle anderen Beteiligten schon erschöpft in den Seilen hingen. Er war Perfektionist, aber einer von der sympathischen Sorte. Mit seinem ihm eigenen Humor steckte er jeden an. Er war streitbar und konnte nerven, aber auf die charmante Art. Und in der Regel hatte er ja ohnehin recht mit seiner Kritik. Er wird schrecklich fehlen."



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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